Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Begleitung in DreamWalker-Transitions™

Das GEH-HEIMnis

(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratung und Begleitung in DreamWalker-Transitions™“ sind integrierter Bestandteil von Beratungs- und Begleitungsverträgen für die Abhaltung von einem DreamWalk, die zwischen dem Auftraggeber und Frau Andrea Fuchs abgeschlossen werden. Sie werden in weiterer Folge „Auftrag“ genannt.
(2) Mit Hilfe dieser Geschäftsbedingungen sollen Missverständnisse und/oder unterschiedliche Interpretationen von Aussagen, sowie Kommunikationslücken, vermieden bzw. geregelt werden.
(3) Frau Fuchs erklärt ausdrücklich, dass die Erfüllung des Auftrags nicht fachspezifisch, sondern aus einer übergeordneten spirituell-metaphysischen Betrachtung erfolgt. Diese Betrachtung ist nicht verifizierbar und es gibt keinen allgemein gültigen Maßstab der Objektivität.
(4) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(5) Grundsätzlich ist der Auftrag von Frau Fuchs persönlich auszuführen.
(6) Der Auftraggeber hat für die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen, die zur ordnungsgemäßem Erfüllung des Auftrags notwendig sind, zu sorgen. Insbesondere haftet der Auftraggeber für die Erfüllung gesetzlicher und/oder anders vereinbarter Bestimmungen in seinem Zuständigkeitsbereich.
(7) Zwischen dem Auftraggeber und Frau Fuchs herrscht ein Vertrauensverhältnis. Frau Fuchs hat Verschwiegenheitspflicht, das heißt, während eines Auftrags und auch nach dessen Erfüllung dürfen von ihr ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Informationen über den Auftraggeber weitergegeben werden. Dies gilt besonders auch für persönliche Daten.

Schutz von geistigem Eigentum, Rechten und Nutzung
(1) Frau Fuchs verpflichtet sich, keine internen Informationen des Auftraggebers ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Frau Fuchs verbleiben das Urheberrecht und das Recht der Nutzung an ihren Leistungen. Die im Rahmen der Erfüllung des Auftrags von Frau Fuchs erbrachten Leistungen dürfen beim Auftraggeber im Sinne des Auftrags intern weiter verwendet werden.

Haftungsausschluss
(1) Es wird ausdrücklich festgestellt, dass der Auftraggeber über die spirituell-metaphysischen Ansätze, mit denen sein Auftrag erfüllt wird, aufgeklärt wurde, es auch verstanden hat und ihm die damit verbundene Eigenverantwortung konkret bewusst ist.
(2) Bei der Erfüllung eines Auftrags erhebt Frau Fuchs keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder etwaige Funktionalität. Obwohl die von ihr erbrachten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen, können keine Zusagen oder Garantien für einen konkreten Erfolg, ein bestimmtes Ergebnis oder dem Verlauf einer Entwicklung gegeben werden.
(3) Da die individuelle Ausgangsposition, Durchführung und Entwicklung des Auftraggebers den Erfolg, das Ergebnis und den Verlauf der Erfüllung des Auftrags bestimmen, ist es unmöglich, jegliche positive oder negative Zusagen für den Nutzen des Auftraggebers, der durch die Erfüllung des Auftrags entsteht, vorherzusagen.
(4) Frau Fuchs lehnt jede Verantwortung für die auf Grund ihrer Aussagen entstandenen oder entstehenden Erwartungen ausdrücklich ab. Besprochene oder in ihren Texten/Publikationen erwähnten Konsequenzen, Wahrscheinlichkeiten und Ergebnisse sind Möglichkeiten, die eintreten können, aber nicht zwingend müssen.

Honorar
(1) Frau Fuchs hat als Gegenleistung zur Erfüllung des Auftrags Anspruch auf ein angemessenes Honorar durch den Auftraggeber.
(2) Die Honorarhöhe wird schriftlich zwischen dem Auftraggeber und Frau Fuchs vereinbart. Eventuelle Anreisezeiten werden zuzüglich der üblichen Reisekosten, wie z.B. Kilometergeld, Zugfahrkarte, Taxikosten, Flugkosten und so weiter, verrechnet. Hinzu kommen eventuelle Aufenthaltskosten.
(3) Sollte die Erfüllung des Auftrags nach Unterfertigung des Auftraggebers durch wie immer geartete Umstände gänzlich oder teilweise vom Auftraggeber unmöglich gemacht werden, so steht Frau Fuchs die Hälfte des zu erwarteten Honorars zu.

Kündigung und Auflösung
Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten aufgelöst werden. Die bis zum Auflösungstag von Frau Fuchs geleisteten und zu leistenden Beiträge werden auftragsgemäß verrechnet. Wenn auf Grund der Kündigung der eigentliche Zweck nicht mehr oder nur mehr teilweise durchgeführt werden kann, werden die bis zum Einlangen der Kündigung geleisteten Vorarbeiten je Stunde üblichen Honorar abgerechnet. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der geleisteten Vorarbeiten besteht nicht.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand
Für den Auftrag, dessen Erfüllung und die sich daraus ergebenden Ansprüche und Bestimmungen gilt nur österreichisches Recht, insofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Erfüllungsort ist der im Auftrag vereinbarte Ort. Gerichtstand ist Linz in Österreich.